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Ihre Rechtsanwaltsgesellschaft in Erfurt

Für Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmer und Selbständige aller Branchen

Wir beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer, Freiberufler und Selbständige aller Branchen und Unternehmensgrößen und unterstützen Sie bei Ihrer wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmensführung.

Dabei begleiten wir unsere Mandanten von der Existenzgründung im Rahmen von Gründercoaching über die
Expansion bis zu dem Verkauf oder einer Nachfolgeregelung.

Auf unsere hohe Beratungsqualität können Sie vertrauen!

WIR FREUEN UNS AUF SIE

HLS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schottenstraße 2
99084 Erfurt

Telefon: +49 361 64 36 548
Mail: kontakt@hls-rag.de

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Di:     09:00 – 17:00 Uhr
Mi:     09:00 – 17:00 Uhr
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Fr:     -geschlossen-

Kompetent

Ihre kompetenter Partner im rechtlichen und steuerlichen Tagesgeschäft. Wir unterstützen Sie gern bei allen fachlichen Fragen.

Erfahren

Ständige Weiterentwicklung und Fortbildung unserer Mitarbeiter dient Ihnen und uns gleichermaßen. So profitieren Sie von fast drei Jahrzehnten an Erfahrungen.

in Ihrer Nähe

Sie finden uns zentral in der Landeshauptstadt Erfurt. Aber auch über die Landesgrenzen hinaus sind wir gern für Sie erreichbar. Sprechen Sie uns einfach an!

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Deutschland

Lohn- und Einkommensteuer

Zahlen Daten Fakten

Steuerpflichtige
1 Mio
Einkünfte
1 Mrd
ø Rückerstattung
1

Aktuell

Entlastung der Arbeitnehmer

Bundesfinanzminister Lindner (FDP) bringt milliardenschwere steuerliche Entlastungen auf den Weg. Der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkommensteuer soll ab Januar 2025 um 300 Euro auf 12.084 Euro steigen. Für das Jahr 2026 ist eine Anhebung um 252 Euro auf 12.336 Euro geplant.
Davon profitieren insbesondere alle Steuerzahler und Arbeitnehmer, die bisher keine Steuern zahlen. Dies soll durch die Anhebung des Grundfreibetrags auch so bleiben.
Für Ehepaare gilt übrigens der doppelte Grundfreibetrag. Dieser beträgt ab 1. Januar 2025 dann 24.168 Euro, ab 2026 24.168 Euro und ab 2026 24.672 Euro.

Neue Steuerregelungen für 2024

Das Bundesministerium für Finanzen hat kürzlich die neuesten steuerlichen Regelungen für das Jahr 2024 veröffentlicht, die eine Reihe von Änderungen für Steuerzahler und Unternehmen sich bringen.
Unter anderem wurden einige steuerliche Vergünstigungen und Abzugsmöglichkeiten aktualisiert. Dazu gehören Änderungen in Bezug auf Pendlerpauschalen, Kinderbetreuungskosten und Spendenabzüge. Steuerzahler sollten sich diesen Änderungen vertraut machen, um sicherzustellen, dass sie alle verfügbaren Steuervorteile nutzen können.

Erhöhung des Sparerfreibetrag

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein pauschaler Ausgleich dafür, dass ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeschlossen ist. Er wird ab dem01.01.2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.
Und das erstmals seit 20 Jahren!